Ab dem 1. Januar 2023 läuft die vorgeschriebene Mindestbedenkzeit (die gilt, wenn Sie mehr als 6 Wochen und 2 Tage schwanger sind) für einen Schwangerschaftsabbruch aus.
Das bedeutet, dass Sie, wenn Sie sich bei uns melden, weil Sie einen Schwangerschaftsabbruch wünschen, mindestens fünf Tage lang nicht mehr darüber nachdenken müssen.
Ab dem 1. Januar 2023 wird der Arzt mit Ihnen besprechen, welche Bedenkzeit Sie benötigen, um eine wohlüberlegte Entscheidung zu treffen. Diese Bedenkzeit kann kürzer als 5 Tage sein, was bedeutet, dass die Kündigung möglicherweise noch am selben Tag erfolgen kann. Die Bedenkzeit kann auch länger als 5 Tage sein.
Konsequenzen für den Verweisungsbrief
Es ist schon jetzt nicht notwendig, zuerst zu Ihrem (Haus-)Arzt zu gehen, um eine Überweisung für einen Schwangerschaftsabbruch zu erhalten, Sie können immer direkt einen Termin mit uns vereinbaren. Das wird sich auch mit dieser Gesetzesänderung nicht ändern.
Bis zum 31. Dezember 2022 kann ein Überweisungsschreiben noch als Beginn der Bedenkzeit dienen (die gilt, wenn Sie mehr als 6 Wochen und 2 Tage schwanger sind). Denn diese Bedenkzeit beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem Sie sich bei einem (Haus-)Arzt vorstellen, der das Datum dieses ersten Besuchs in den Überweisungsbrief aufnimmt.
Da diese obligatorische Mindestbedenkzeit ab dem 1. Januar ausläuft, ist ein Verweisungsschreiben aus diesem Grund dann nicht mehr erforderlich.